Dass ein Kleinstunternehmen in Unkenntnis der Sache Werbemails verschickt, ist noch irgendwie verständlich (ändert aber nichts an der Tatsache, dass es sich damit strafbar macht).
Wenn das aber ein Unternehmen tut, dessen Zweck ist (Zitat aus dem Handelsregister bzw. den Statuen)
[...] das Erbringen sämtlicher Dienstleistungen auf dem Gebiete des Direktmarketing, insbesondere das Datenbankmarketing, den Aufbau, die Führung und den Vertrieb von Adressdatenbanken, den Vertrieb von Adressen, das List-Broking [...]
… dann ist das doch sehr, sehr verwunderlich (ändert aber auch nichts an der Tatsache, dass es sich damit auch strafbar macht).
Das habe ich soeben dem Geschäftsführer der Schober Information Group mitgeteilt:
Hallo Herr Koller
Über Ihr Mail habe ich mich sehr gewundert:
1) Weder habe Ihre nette Werbebotschaft bestellt noch habe ich mich je für einen Newsletter angemeldet – ich hatte überhaupt noch nie Kontakt zu Ihrem Unternehmen.
2) Ich ersuche Sie daher, meine Mailadresse zu LÖSCHEN und dafür zu sorgen, dass ich NIE MEHR ein Mail oder einen Newsletter von Ihnen erhalte. Die Löschung wollen Sie mir bitte schriftlich bestätigen.
3) Seit dem 1. April 2007 ist SPAM auch in der Schweiz strafbar. Es würde mich doch sehr wundern, wenn Sie als Adressen-Profi das nicht wüssten.
4) Sollte ich noch einmal ein Werbemail oder einen Newsletter von Ihnen erhalten, werde ich in der Praxis ausprobieren, wie das mit dem neuen Gesetz so läuft …Mit ärgerlichem Gruss
Marcel Widmer
Ich bin gespannt, ob und wie er reagieren wird …
(Screenshot des Mails durch Klick auf das Miniaturbild)
Nachtrag (gefunden beim Weitblick):